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OLG Frankfurt, 17.07.2006 - 6 W 69/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 140 Abs 3 MarkenG, § 91 Abs 1 ZPO
Erstattungsfähigkeit der Kosten des in Markensachen hinzugezogenen Patentanwalts - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 140 Abs. 3; ZPO § 91a
Zum Umfange eines Mandatsauftrag in einer Markensache an eine Anwaltssozietät - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beauftragung auch eines sozietätsangehörigen Patentanwalts durch den in einer Markensache einer Anwaltssozietät erteilten Mandatsauftrag
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.10.2005 - 3 O 382/05
- OLG Frankfurt, 17.07.2006 - 6 W 69/06
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 6 W 107/10
Erstattungsfähigkeit von Patentsanwaltskosten
Dabei steht den Erstattungsanspruch nach § 140 Abs. 3 MarkenG nicht entgegen, dass der Patentanwalt - wie im vorliegenden Fall - derselben Sozietät wie der Prozessbevollmächtigte angehört ( Senat , Beschl. v. 17.07.2007 - 6 W 69/07 - OLGR Frankfurt 2006, 1099 - juris-Tz 4; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.04.2004 - 6 W 20/04 - GRUR 2004, 888 juris-Tz 14 m.w.Nachw.).